Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Stoba-Druck GmbH, Am Mart 16, 01561 Lampertswalde (im Folgenden "Stoba").

 

§ 1 Leistungsumfang
Stoba bietet auf seiner Website www.kleingedruckt.net einen Webshop zur Herstellung von Büchern (Datenupload und Covergestaltung) produziert in verschiedenen Bindeverfahren an. Die daraus resultierenden Daten gelangen auf elektronischen Weg zu Stoba und werden zu Büchern verarbeitet und anschließend versandt.

 

§ 2 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen für die in § 1 bezeichneten Produkte, die der Kunde im Webshop bei Stoba tätigt und die damit verbundenen Verträge, rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn nicht die Bedingungen durch Stoba bestätigt werden.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Indem der Kunde nach der Festlegung der von ihm gewünschten Produkte den Bestell-Button in der Software anwählt, gibt er gegenüber Stoba ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung der betreffenden Produkte ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Stoba zustande. Diese Bestätigung kann schriftlich oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen.

 

§ 4 Kein Widerrufsrecht
Dem Kunden steht, auch wenn er Verbraucher ist, anders als bei anders gelagerten Fernabsatzverträgen nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht zu, denn alle über die Software bestellten Produkte werden von Stoba nach den Spezifikationen des Kunden angefertigt und sind eindeutig auf dessen persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.

 

§ 5 Preise und Bezahlung
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie dem Kunden vor der Bestellung in der Software angezeigt wurden. Stoba bietet momentan Zahlung per Vorauskasse und paypal an. Stoba ist nicht verpflichtet, verschiedene Zahlungsweisen anzubieten. Alle Preise gelten inklusive MwSt. und anderer Kosten wie Versand- und Verpackungskosten, falls nichts anderes angegeben ist. Wenn andere Kosten anfallen, werden diese gesondert ausgewiesen.

 

§ 6 Lieferung der Dienstleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, alles Notwendige zu tun, um eine Lieferung durch Stoba zu ermöglichen, unter anderem rechtzeitig vollständige, richtige und eindeutige Daten für die Lieferung anzugeben. Der Kunde erhält die bestellten Produkte auf Versandweg. Die Produktion der Bestellung wird erst dann realisiert, wenn der in der Auftragsbestätigung genannte Betrag auf das entsprechende Konto überwiesen wurde. Durch einen falschen oder gar nicht erwähnten Verwendungszweck bei der Vorauskasse kann es zu Verzögerungen bei der Produktion kommen.

 

§ 7 Geistiges Eigentum
Der Kunde gewährleistet, dass er über die Rechte an den betreffenden Fotos verfügt, die für die Zulässigkeit der durch Stoba durchzuführenden Bestellung erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte und/oder das Recht am eigenen Bild, sei es dass die Rechte originär bei dem Kunden liegen, sei es dass er die Zustimmung des Inhabers der Rechte hat oder auf anderer Grundlage befugt ist, die Fotos zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen. Alle Rechte, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und/oder Geschmacksmusterrechte, die durch die Ausführung der Bestellung des Kunden durch Stoba entstehen, verbleiben bei Stoba, ihren Lizenzgebern oder Zuliefererfirmen. Hat Stoba den begründeten Verdacht, dass der Kunde gegen die in Ziffer 1 bezeichneten Verpflichtungen verstoßen hat und ist das Festhalten an dem Vertrag für Stoba daher unzumutbar, kann Stoba vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde gegenüber Stoba nicht binnen einer Woche nach begründeter Aufforderung nachweist, dass ein Verstoß nicht vorliegt. Der Kunde stellt Stoba von sämtlichen Ansprüchen Dritter, auch von Behörden, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der in Ziffer 1 dieses Artikels bezeichneten Verpflichtungen gegründet sind, frei. Der Kunde wird Stoba jeden etwaig durch eine solche schuldhafte Verletzung entstandenen Schaden ersetzen, einschließlich Verfahrenskosten und anwaltlichen Rechtsverteidigungskosten.

 

§ 8 Strafbarer und unrechtmäßiger Inhalt
Der Kunde verpflichtet sich, keine Fotos zum Gegenstand einer Bestellung zu machen, die strafrechtlich verfolgt werden können oder anderweitig absolut oder relativ rechtswidrig sind. Dies betrifft insbesondere Fotos, die Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind oder abbilden, gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder eine bestimmte Gruppe aufstacheln, grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen abbilden, anderweitig gegen die Menschenwürde verstoßen, Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen, pornografisch sind, Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, verleumderischer oder ehrverletzender Natur sind und/oder das Recht anderer auf Schutz der Privatsphäre oder sonstige Persönlichkeitsrechte verletzen. Stoba ist jederzeit berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde gegen seine in Ziffer 1 bezeichneten Verpflichtungen verstoßen hat. Für Fälle in denen ein begründeter Verdacht eines Verstoßes vorliegt, jedoch keine Sicherheit besteht, gilt § 7, Ziffer 3, entsprechend. § 7, Ziffer 4, gilt entsprechend.

 

§ 9 Gewährleistung
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Stoba weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass die Qualität der Produkte in drucktechnischer Hinsicht unmittelbar von der Qualität der von dem Kunden übermittelten Fotos bzw. den entsprechenden Daten abhängt. Geringe Farbweichungen innerhalb einer Auflagenserie bzw. beim Nachdruck sind technisch bedingt und berechtigen nicht zur Reklamation. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ebenfalls die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, jedoch mit folgenden Abweichungen: Der Unternehmer ist verpflichtet, das betreffende Produkt unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Stoba unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Unternehmer die Anzeige, gilt das Produkt als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Mängelrüge hat schriftlich oder per Telefax zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt eine Woche seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln eine Woche seit Entdeckung des Mangels, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war. Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Produkte müssen auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt und bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich gegenüber Stoba angezeigt werden, damit Stoba seinerseits der Anzeigepflicht aus der Transportversicherung nachkommen kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche. § 479 BGB bleibt unberührt.

 

§ 10 Haftung
Stoba haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Produkts sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung - soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht - beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Fertigung von Produkten wie den von Stoba angebotenen typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - sowohl gegenüber Stoba als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet Stoba hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine zweckgemäße, regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Die Software ermöglicht die Datensicherung unmittelbar.

 

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Stoba und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche der Geschäftssitz von Stoba.

 

§ 12 Zollgebühren
Sollten zusätzliche Zölle oder sonstige Gebühren bei Lieferungen außerhalb der EU anfallen, werden diese vom Kunden getragen. Die Stoba-Druck GmbH ist unter der Adresse Am Mart 16, 01561 Lampertswalde niedergelassen und im Handelsregister Dresden eingetragen. Geschäftsführer sind Uwe Kunze und Eugen Stamm.

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